Herbststürme: Vermieter brauchen Gebäudehaftpflicht

Gerade in der Zeit der Herbststürme gehen von Gebäuden und Grundstücken erhebliche Gefahren aus: immer wieder werden Passanten durch herabgewehte Dachziegel verletzt, abbrechende Äste oder umstürzende Bäume beschädigen geparkte Autos. Personenschäden können in die Millionen gehen - vor allem, wenn der Geschädigte dauerhaft behindert bleibt. Einen guten Haftpflichtschutz sollte deshalb jeder besitzen, der als Eigentümer die Verkehrssicherungspflicht für seine Immobilie hat. Wird das Objekt von ihm selbst bewohnt, sind die von Haus und Grundstück ausgehenden Gefahren in der einfachen Privathaftpflicht mitversichert. Sobald das Gebäude aber vermietet oder das Grundstück verpachtet ist, entfällt dieser Schutz. Eine eigenständige Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht wird unverzichtbar, denn wie bei allen Haftpflichtschäden haftet der Eigentümer im Ernstfall mit seinem ganzen Vermögen und - bis zu einer geringen Pfändungsgrenze - sogar mit seinem gesamten Einkommen. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht befriedigt berechtigte Ansprüche der Geschädigten und hilft gleichzeitig, unberechtigte Forderungen abzuwehren. Kommt es zum Prozess, übernimmt der Versicherer die Gerichts- und Anwaltskosten - schon aus eigenem Interesse. Tipp: als Vermieter können Sie die Kosten der Gebäudehaftpflicht auf Ihre Mieter umlegen.
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© iak