Gebäudebestandteile - Gebäudeversicherung
Als Gebäudebestandteile bezeichnet man in das Gebäude eingefügte Sachen, die bei ihrer Trennung vom Gebäude zerstört
oder wesentlich verändert werden. Durch die Trennung der festen Verbindung mit dem Gebäude verlieren sie ihre Selbstständigkeit.
Informationen zur Gebäudeversicherung finden Sie hier:
http://www.vergleichen-und-sparen.de/wohngebaeudeversicherung.html
Zu den Gebäudebestandteilen gehören z. B. Türen, Fenster, Deckenvertäfelungen, Tapeten, Heizungsanlagen, sanitäre Einrichtungen oder auch individuell gefertigte Einbaumöbel.
Die Einbauküche fällt somit unter den Schutz der Gebäudeversicherung, ebenso wie der Einbauschrank im Schlafzimmer. Es handelt sich hierbei um individuell gefertigte Möbelstücke. Bei einer Serienfertigung fällt eine Küchenzeile oder der Schrank im Schlafzimmer in den Bereich der Hausratversicherung.
Bei vermieteten Gebäuden gilt: Alles, was der Mieter auf eigene Kosten in eine Wohnung einfügt, gehört zum Umfang der Hausratversicherung. Die Einbauküche des Mieters wird demnach nicht vom Schutz der Gebäudeversicherung umfasst.
