Fahrzeuganprall - Gebäudeversicherung
Wird durch ein Straßen- oder Schienenfahrzeug ein Gebäude beschädigt, besteht nicht automatisch Versicherungsschutz durch die Gebäudeversicherung. Mit der Erweiterungsklausel 7165 lässt sich der Fahrzeuganprall jedoch im Versicherungsumfang integrieren.
Informationen zur Gebäudeversicherung erhalten Sie hier:
http://www.vergleichen-und-sparen.de/gebaeudeversicherung.html
Es geschieht in der Nacht: Ein Pkw ist von der Fahrbahn abgekommen und prallt gegen die Hauswand. Der Fahrer flüchtet, Schäden am Mauerwerk sind deutlich sichtbar. Eine umgehende Ausbesserung der Schadstelle ist notwendig. Sofern über die Erweiterungsklausel 7165 Versicherungsschutz besteht, leistet die Gebäudeversicherung bis zu einer vereinbarten Höchstgrenze. Je nach Gesellschaft fällt diese unterschiedlich hoch aus.
Die Gebäudeversicherung leistet bei einem Fahrzeuganprall aber nicht für beschädigte Zäune oder Wegeinfriedungen. Auch vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden, die von Bewohnern oder Besuchern des Hauses verursacht werden.
