Elementarversicherung: Erläuterungen und Erklärungen zu den versicherten Gefahren
Hier finden Sie einige Erläuterungen zu den versicherten Gefahren in der Elementarversicherung.
Überschwemmung - Hochwasser
Eine überschwemmung liegt vor, wenn der versicherte Gegenstand (Gebäude oder Hausrat) durch eine Ausuferung von
- stehenden oder fließenden Gewässern oder
- Starkniederschläge (Witterungsniederschläge)
beschädigt oder zerstört wird.
Beispiel: Ein am Haus entlang fließender Bach, tritt durch anhaltende Niederschläge über die Ufer und dringt in den Kellerraum des Hauses ein und beschädigt das Mauerwerk und die Kellerbar.
Rückstau
Ein Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von
- stehenden oder fließenden Gewässern oder
- Starkniederschläge
bestimmungswidrig durch das Rohrsystem des Gebäudes eindringt.
Beispiel: Während eines unwetterartigen Gewitters kann die Kanalisation das abfließende Regenwasser nicht mehr fassen. Durch den enormen Wasserdruck, wird das Wasser zurück in die Rohrsysteme des Hauses gedrückt und dringt durch die Toilette und Waschbecken in das Haus ein.
Erdbeben
Entschädigt werden Schäden an versicherten Gegenständen, die durch die naturbedingte Erschütterung des Erdbodens.
Eine Beschädigung z.B. durch bergbaubedingte Erschütterungen sind nicht versichert.
Erdfall und Erdrutsch
Ein Erdfall ist der naturbedingte Einsturz über einen natürlichen Hohlraum bzw. ein naturbedingtes Abgleiten oder Abstürzen von Gesteins- und Erdmassen.
Schneedruck und Lawinen
Einbruch durch die Einwirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen bzw. niedergehende Schnee- und Eismassen an Berghängen.
Vulkanausbruch
Ein Vulkanausbruch ist eine plötzliche Entladung beim Aufreißen der Erdkruste. Dabei kann es zu Lavaergüssen, Ascheeruptionen oder dem Ausströmen von sonstigen Materialien und Gasen kommen.
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