Einbauküche - Gebäudeversicherung
Die vom Vermieter gestellte Einbauküche gehört zum Umfang der Gebäudeversicherung. Das ist nicht mehr der Fall, wenn diese durch den Mieter ausgetauscht wird.
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Auch eine vorhandene Einbauküche kann abweichend in den Umfang der Hausratversicherung des Mieters fallen. Das ist dann der Fall, wenn die vom Vormieter beschaffte Einbauküche übernommen wird. Die Gebäudeversicherung ist dann auch nicht leistungspflichtig, wenn der Mieter beim Erstbezug der Wohnung die Einbauküche selber anfertigen und einbauen lässt.
