Eigentümerwechsel - Gebäudeversicherung
Besteht für ein Haus eine Gebäudeversicherung, so geht diese nach dem Verkauf des Hauses auch auf den neuen Eigentümer über. Ein sofortiger Neuabschluss mit dem Eigentümerwechsel ist nicht möglich. Der Verkauf des Hauses muss der Gebäudeversicherung umgehend angezeigt werden.
Zu weiteren Informationen zur Gebäudeversicherung geht es hier:
http://www.vergleichen-und-sparen.de/gebaeudeversicherung.html
Für den neuen Eigentümer besteht die Möglichkeit, die bestehende Gebäudeversicherung weiter zu führen. Das ist vor allen dann der Vorteil, wenn durch Vorschäden der Neuabschluss einer Gebäudeversicheurng sich als schwierig erweist. Für den Fall, dass bei einem Eigentümerwechsel die Gebäudeversicherung nicht übernommen werden soll, hat der neue Eigetümer vier Wochen ab Eintragung im Grundbuch Zeit, die bestehende Gebäudeversicherung zu kündigen.
Wird der Eigentümerwechsel der bestehenden Gebäudeversicherung nicht unverzüglich angezeigt, so kann im Schadensfall der Versicherer leistungsfrei bleiben. Unverzüglich bedeutet in diesem Fall unmittelbar nach dem Änderungseintrag im Grundbuch. Bei einer Zwangsversteigerung gilt eine abweichende Regelung. Hier setzt die Frist ab dem Zeitpunkt des Zuschlages vor Gericht ein.
Eine umfassende Übersicht zu den Leistungen der Gebäudeversicherung finden Sie hier:
