Doppelversicherung - Gebäudeversicherung
Wenn ein Gebäude bei mehreren Versicherern gegen dieselben Gefahren versichert ist und die Versicherungssummen zusammen den Versicherungswert übersteigen, ist von einer Doppelversicherung die Rede.
Informationen zur Gebäudeversicherung verschiedener Versicherungsgesellschaften:
http://www.vergleichen-und-sparen.de/wohngebaeudeversicherung.html
Schließt ein Gebäudebesitzer bei zwei unterschiedlichen Gesellschaften jeweils eine Gebäudeversicherung ab mit dem Ziel, sich im Schadensfall einen Vermögensvorteil zu verschaffen, so handelt er in betrügerischer Absicht. Beide abgeschlossenen Verträge zur Gebäudeversicherung sind somit nichtig, im Schadensfall wird keine Leistung erbracht.
Kommt es ohne das Wissen des Versicherungsnehmers zu einer Doppelversicherung, kann der später abgeschlossenen Vertrag aufgehoben oder mit einer verminderten Versicherungssumme weiter geführt werden.
