Dekontaminationskosten - Gebäudeversicherung
Durch einen Brand kann es zum Totalverlust eines Gebäudes kommen. Werden in der Folge auch noch behördliche Folgen gestellt, z. B. weil das Erdreich entsorgt werden muss, können schnell die finanziellen Grenzen trotz der Gebäudeversicherung erreicht sein. Solche Leistungen lassen sich über die Zusatzklausel 7362 einschließen.
Allgemeine Informationen zu unseren Angeboten zur Gebäudeversicherung erhalten Sie hier:
http://www.vergleichen-und-sparen.de/wohngebaeudeversicherung.html
Bei einem Wohnhausbrand werden hohe Mengen an Giftstoffen freigesetzt. Nicht selten ist es der Fall, dass durch das auslaufende Löschwasser Erdreich kontaminiert (verschmutzt, verseucht) wird und auf einer Deponie gelagert werden muss. Der Aushub kann eine Menge Geld verschlingen und lässt bei einer entsprechenden behördlichen Auflage auch nicht umgehen.
Zu dem bereits vorhandenen Schaden - das abgebrannte Wohnhaus - kommt nun der nächste Schock. Das verunreinigte Erdreich muss dekontaminiert (umweltgerechte Entsorgung) werden. Daher sollte die Gebäudeversicherung unbedingt mit der Zusatzklausel 7362 erweitert werden, um für solche schweren Fälle gewappnet zu sein.
Für die Dekontaminationskosten gelten, je nach Gebäudeversicherung, unterschiedliche Entschädigungsgrenzen. Innerhalb der Neuwertversicherung liegt diese bei 2 %, maximal jedoch bei 20.000 Euro.
