Brand - Gebäudeversicherung
Ein Brand ist für den Hauseigentümer so ziemlich das Schlimmste, was passieren kann. Denn in vielen Fällen ist die vollständige
Vernichtung des Gebäudes die Folge. Schäden dieser Art sind in der Gebäudeversicherung als
versicherte Gefahren abgedeckt.
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Es ist dabei unerheblich, ob der Brand durch eine offene Flamme oder einen Schwelbrand entstanden ist. Ein Brand entsteht nicht allein durch die direkte Einwirkung einer Flamme, auch Wärmestrahlung durch andere Quellen (z. B. beim Brand des Nachbarhauses) oder durch einen Blitzschlag kann ein Brand entstehen.
Hingegen gehören Sengschäden nicht zum Umfang der Gebäudeversicherung. Zwar ist der Schadensauslöser wie bei einer Zigarettenkippe oder einem Streichholz die Glut oder die Flamme, es kommt aber zu keiner weiteren Ausbreitung in Form einer Verbrennung. Das schwarze Loch auch dem Teppichboden ist somit nicht versichert. Wird hingegen durch das Streichholz ein Brand verursacht, etwa weil es versehentlich in den Mülleimer geworfen wurde, besteht Schutz durch die Gebäudeversicherung.
