Welche Tierversicherungen gibt es?

Tierbesitzer haben die Wahl bei der Versicherung ihrer Tiere: zum einen können sie eine Haftpflichtversicherung für ihren Hund oder ihr Pferd abschließen, können für diese aber auch eine Tierkrankenversicherung, eine Tier-OP-Versicherung und/oder eine Tierlebensversicherung erwerben.

Die wichtigsten der genannten Tierversicherungen sind die Hundehaftpflichtversicherung und die Pferdehaftpflichtversicherung, denn diese benötigt jeder, der einen Hund oder ein Pferd hält.

Oftmals herrscht auch die Meinung vor, dass zumindest ein Hund durch die private Haftpflichtversicherung mitversichert sei. Dies ist nicht richtig. Lediglich Katzen und kleinere, zahme Haustiere wie Hamster und/oder Meerschweinchen sind durch die private Haftpflichtversicherung abgedeckt.

Bei ihnen ist das Risiko, einen Schaden zu verursachen, erfahrungsgemäß sehr gering. Hunde und Pferde dagegen bewegen sich sehr viel mehr im Freien und sind häufiger Verursacher von Schäden an Gegenständen und Menschen. Und dies kann teuer werden für den jeweiligen Halter des Tieres.

Denn hierzulande gilt: jeder Tierhalter hat für die Schäden zu haften, die sein Tier verursacht. Dies ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Und dort ist auch eindeutig vorgeschrieben, in welchem Umfang diese Haftung erfolgt: mit dem gesamten Vermögen und zeitlich vollkommen unbegrenzt.

Dies kann im schlimmsten anzunehmenden Fall bedeuten, dass man sein ganzes Vermögen verliert, wenn man sein Tier nicht gegen derartige Risiken versichert hat.

Für jeden, der sich einen Hund oder ein Pferd kaufen möchte, ist es daher sinnvoll, sich bereits vor der Anschaffung des Tiers Gedanken über die entsprechende Tierhaftpflichtversicherung zu machen.

Im Internet gibt es dazu besonders günstige Angebote.

So kann man für seinen Hund hier schon für einen monatlichen Betrag, der unter € 5,– liegt, eine Hundeaftpflichtversicheurng abschließen.

Üblicherweise ist durch eine Tierhalterhaftpflichtversicherung Folgendes versichert:

  • Personenschäden in Höhe der Versicherungssumme
  • Sachschäden in Höhe der Versicherungssumme
  • Vermögensschäden in Höhe der Versicherungssumme
  • Mitversicherung von Dritten, die das Tier hüten
  • Abwehr von ungerechtfertigten Ansprüchen Dritter
  • Schutz im Ausland

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