Schaden durch ein Kind – was nun?

Eltern haften für ihre Kinder – so sieht man auf vielen Schildern. Doch die Wirklichkeit sieht anders aus. Grundsätzlich haften Eltern für ihre Kinder nur dann, wenn ihnen eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachgewiesen werden kann. Besonders bei Kindern bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres kann das für den Geschädigten zu einer Nullnummer werden.

Ein Beispiel: Auf dem Weg zum Kindergarten begleitet die Mutter ihre 5-jährige Tochter mit dem Fahrrad. Fröhliche Kinder Beide sind auf dem Gehweg unterwegs, das Kind fährt voran. Plötzlich gerät das Kind ins Schlingern und prallt mit dem Lenker in die Seitentür eines abgestellten Autos. Eine dicke Beule ist die Folge. Eine Verletzung der Aufsichtspflicht ist in dem Fall nicht nachweisbar, der Vorfall hätte nicht abwenden lassen. Zumal ist die Tochter 5 Jahre alt, also generell nicht deliktfähig.

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Hundeangriff auf Spielplatz in Norderstedt

Zu einem Zwischenfall auf einem Spielplatz in dieser Woche in Norderstedt, als dort ein freilaufender Schäferhundmischling mehrere Kinder und Mütter angegriffen hat. Gegen Mittag hat sich auf dem Spielplatz eine größere Anzahl von Kindern und Müttern aufgehalten, als plötzlich ein freilaufender Hund angerannt kam. Zunächst hatte dieser ein dreijähriges Kind in einem Kinderwagen angebellt, danach wurde ein neunjähriger Junge angesprungen. In der Folge kam es zu Bissen und Sturzverletzungen auch bei anderen Kindern und einer Mutter, die die Angriffe abwehren wollte.

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Ab wann gilt ein Gebäude als unbenutzt?

Gemäß den Versicherungsbedingungen zur Gebäudeversicherung muss ein nicht genutztes Gebäude regelmäßig kontrolliert und überprüft werden. Das gilt insbesondere für wasserführende Anlagen und Einrichtungen. Wann ein Gebäude allerdings als unbenutzt gilt, musste in der Vergangenheit das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig bewerten.

Frau mit Putzeimer In dem Rechtsstreit ging es um einen Leitungswasserschaden in einem Wohnhaus. Die Bewohnerin war einige Zeit zuvor in ein Seniorenheim gezogen, nahe Anverwandte haben sich regelmäßig um das Haus in den darin befindlichen Hausrat gekümmert. Als es nun zu einem Wasserschaden kam, sah sich die Gebäudeversicherung nicht in der Pflicht, diesen Schaden zu übernehmen.

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Ist eine Gebäude-Elementarversicherung sinnvoll? Risikoabschätzung mithilfe der ZÜRS-Einteilung

Muss ich eine Elementarversicherung z. B. gegen Hochwasser und Überschwemmungen abschließen? Viele Hauseigentümer sind in dieser Frage unsicher. Das subjektive Gefahrenempfinden ist kein guter Ratgeber für eine vernünftige Einschätzung. Eine unabhängige, datengestützte Beurteilung des Naturgefahren-Risikos am jeweiligen Wohnort liefert die ZÜRS-Einteilung.

Was ist ZÜRS?
ZÜRS bedeutet „Zonierungs-System für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen“. Es ist ein geografisches Informationssystem der deutschen Versicherungswirtschaft. Die Anbieter einer Wohngebäudeversicherung kalkulieren auf Basis dieser Einteilung  neutral das Naturrisiko Hochwasser. Über 20 Millionen Hauskoordinaten bzw. rund 200.000 Kilometer Fließgewässer wurden bis heute in das System aufgenommen. Mehr als 200 Wasserwirtschaftsbehörden in allen Bundesländern haben Überschwemmungsdaten geliefert, die in ZÜRS integriert wurden. Demnach sind nahezu 99% der Gebäude in Deutschland mit einer Elementarversicherung für Gebäude problemlos gegen Überschwemmung versicherbar.

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Katzen benötigen Schutz mit der Katzenkrankenversicherung

Die neun sprichwörtlichen Leben der Katze helfen bei einem Unfall oder einer schweren Erkrankung nicht wirklich weiter. In der Regel muss ein Tierarzt aufgesucht werden, der sich der Katze annimmt. Nach dem Schreck über die Verletzung oder die Krankheit kommt dann noch die Rechnung vom Tierarzt hinzu. Schnell sind da mehrere Hundert Euro zusammengekommen, für die der Katzenfreund nun tief in die eigene Tasche greifen muss.

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