
(C) Kurt F. Domnik & pixelio.de
Es lohnt sich, ab dem Herbst eines jeden Jahres die bestehende Autoversicherung zu überprüfen. Denn die aktuell gültige KFZ-Versicherung kann fast immer mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Jahres gekündigt werden. Es gilt daher, auf diesen Termin im November besonders zu achten.
Ist man sich schon frühzeitig sicher, dass man den Versicherer zum Jahresende wechseln möchte, reicht ein einfacher Brief oder sogar ein Fax zur Kündigung des alten Vertrages aus. Wichtig dabei ist jedoch, eine Kündigungsbestätigung einzufordern, damit man auch schriftlich hat, dass die eigene Kündigung rechtzeitig bei dem Kfz-Versicherer eingegangen ist.
Wenn der Versicherer nichts von sich hören lässt, gibt man die Kündigung nochmals per Einschreiben mit Rückschein in die Post. Dies ist zwingend notwendig und muss in jedem Fall rechtzeitig geschehen. Rechtzeitig bedeutet, dass die Kündigung spätestens zum 30. November bei dem Versicherer eintrifft. In diesem Jahr – 2009 – ist dies ein Montag.
Es wäre daher ratsam, die schriftliche Kündigung per Einschreiben mit Rückschein spätestens am 25. November in die Post zu geben (Mittwoch), um absolut sicher zu sein, dass die Kündigung noch vor dem Monatsende eintrifft.
Durch einen rechtzeitigen Wechsel seiner KFZ-Versicherung kann man unter Umständen einige hundert Euros pro Jahr einsparen. Wichtig ist jedoch, darauf zu achten, dass die Versicherungsbedingungen vergleichbar sind. Um die genauen Daten für einen solchen Vergleich zu erhalten, benötigt man Angaben aus dem Fahrzeugschein und die Höhe des Schadensfreiheitsrabattes. Den wiederum erfährt man von seiner bisherigen Autoversicherung.
Inzwischen gibt es viele Autoversicherungen, die das Risiko der groben Fahrlässigkeit gegen eine geringe Beitragserhöhung mit einschließen. Grobe Fahrlässigkeit liegt z. B. dann vor, wenn eine rote Ampel überfahren wird, oder die Geschwindigkeit höher als die erlaubte Höchstgeschwindigkeit war.
Fehlt der Passus in dem existierenden Vertrag, so kann die Versicherung im Schadensfall bei grober Fahrlässigkeit die Zahlung verweigern. Und das kann teuer werden.
