Autoversicherung und Auslandsschutzbrief

Bei der Kfz-Versicherung gilt Folgendes: alle Schäden, die anderen durch Ihr Fahrzeug zugefügt werden, sind durch die Kfz-Haftpflichtversicherung gedeckt. Dies gilt gleichermaßen für Personen- wie für Sachschäden.

Diese Regelung hat fast immer auch im Ausland Gültigkeit. Es ist daher notwendig, auf einer Auslandsreise die grüne Versicherungskarte mit sich zu führen, denn auf ihr sind alle notwendigen Versicherungsdaten vermerkt, die man benötigt, falls es zu einem Verkehrsunfall im Ausland kommen sollte.

Inzwischen verlangen viele Länder die Karte nicht mehr, es ist jedoch anzuraten, sie mit den anderen notwendigen Unterlagen (Führerschein, Fahrzeugschein) mit sich zu führen, damit im Notfall alle wichtigen Daten sofort verfügbar sind. Wer besonders sicher sein möchte, ergänzt die Kfz-Haftpflichtversicherung durch eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, und erwirbt einen Auslandsschutzbrief.

Wenn es dann im Ausland zu einem Streitfall kommt, und man benötigt z. B. einen Dolmetscher bei der Polizei, so können die Kosten dafür von der Versicherung übernommen werden, wenn dies entsprechend in der Police vermerkt ist.

 Mit solch einem Schutzbrief können auch andere notwendige Dienstleistungen erstattet werden, die in Zusammenhang mit einem Unfall entstehen können. Das wären z. B. Kosten für eine oder mehrere notwendige Übernachtungen, Abschleppkosten oder Wegekosten.

 Es gibt jedoch auch Kraftfahrtversicherungen, die diese Risiken bereits abdecken. Informieren Sie sich über den Umfang ihrer bestehenden Autoversicherung und entscheiden Sie dann, ob Sie einen Auslandsschutzbrief benötigen.

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