Jeder, der eine Immobilie besitzt, sollte diese durch eine Gebäudeversicherung absichern lassen.
Die Banken verlangen fast immer den Nachweis für eine Gebäudeversicherung, wenn sie die Finanzierung übernehmen soll.
Versichert ist grundsätzlich das Gebäude, das in dem entsprechenden Vertrag definiert ist. Im Regelfall gehören dazu auch Nebengebäude und die Garage.
Gartenhütten fallen normalerweise nicht unter den Schutz der Gebäudeversichertung, sondern benötigen eine separate Versicherung oder müssen explizit in die Gebäudeversicherung eingeschlossen werden.
Eine Gebäudeversicherung schützt üblicherweise vor Schäden wie Feuer, Leitungswasser, Sturm- und Hagel. Aber auch Rohrbruch und Frostschäden sind abgedeckt. Diese Risiken kann man wahlweise alleine oder kombiniert versichern lassen.
Auch ein zusätzlicher Schutz vor weiteren Elementarschäden, wie z. B. Überspannungsschäden (Gewitter) oder Hochwasserschäden, können nach Bedarf mit eingeschlossen werden. Befragen Sie dazu den jeweiligen Versicherer.
Der Versicherungsnehmer bestimmt die Höhe der Versicherungssumme für das Gebäude. Das bedeutet, dass er auch für eine mögliche Unterversicherung verantwortlich sein kann.
Da der Wert für ein Gebäude einem ständigen Wechsel unterliegt, erfolgt die Versicherung dynamisch, d. h. die Versicherungssumme wird regelmäßig angepasst.
Für den Fall, dass es zu einem 100%-Schaden kommt (oftmals ist dies bei Brandschaden der Fall), dann erhält der Versicherungsnehmer den Zeitwert für das Gebäude ersetzt, auch wenn er eine Neuwertversicherung abgeschlossen hatte.
Erst, wenn der Versicherungsnehmer nachweisen kann, dass er das zerstörte Gebäude wieder vollständig aufbaut, erhält er die Differenzsumme aus Zeitwert und Neuwert.
Vor dem Abschluss der Gebäudeversicherung ist es wichtig, die entsprechenden, individuellen Risiken festzulegen, um eine ordnungsgemäße Prämie ermitteln zu können.
Dabei werden unterschiedliche Merkmale am Gebäude überprüft: z. B. die Bauartklasse, die Bedachung, die präzise Lage des Gebäudes (relevant bei Risiken zu Elementarschäden: liegt das Gebäude z. B. in einem Hochwassergebiet oder droht Lawinengefahr?), die Nutzung des Gebäudes und die jeweilige Ausstattung.
Was ist versichert?
Versichert ist das Gebäude, für das der Versicherungsantrag gestellt wird. Nebengebäude und Garagen werden gleichfalls versichert, müssen aber auch im Antrag genannt werden.
Alle mit dem Gebäude verbundenen festen Teile sind mitversichert. Dies sind insbesondere: Fenster und Türen, feste Einbauten (z. B. Einbauküche, fest eingebaute Garderobe und andere Einbaumöbel), Tapeten und verklebte Teppichböden sowie die fest montierten sanitären Einrichtungen.
Außerdem gehören zum Versicherungsumfang der Gebäudeversicherung die elektrischen Anlagen (Beleuchtung, elektrische Rolladenanlagen etc.) und die zur Heizung gehörenden Bestandteile.
Mit versichert sind auch Teile, die außen am Haus angebracht sind. Dies sind meistens die Außenbeleuchtung, Markisen, Satellitenschüsseln und/oder Fernsehantennen sowie evtl. vorhandene Blitzableiter.
Wenn das Gebäude verändert wird, z. B. durch einen an- oder Umbau, der den Wert maßgeblich beeinflusst, so ist dies dem Versicherungsunternehmen mitzuteilen, damit dieses den Wert des Gebäudes und somit die Versicherungssumme entsprechend anpassen kann.
Hier finden Sie einen
Vergleichsrechner zur Gebäudeversicherung
