Bei dem Verkauf einer Immobilie übernimmt der Käufer nicht nur – wie üblich – die Grundschuld die im Grundbuch dokumentiert ist, sondern auch automatisch den bestehenden Gebäudeversicherungsvertrag. Das ist den wenigsten bekannt.
Der Käufer kann allerdings diesen Vertrag kündigen. Es gibt jedoch Fälle, in denen es zwischen der Immobilienübernahme und der tatsächlichen Eintragung in das Grundbuch zu einigen Monate Verzögerung kommt.
Ist der Gebäudeversicherungsvertrag dann noch nicht gekündigt, und kommt es zu einem Schadensfall, dann können sowohl der Verkäufer als auch der Käufer ihre Ansprüche geltend machen.
