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Monatsarchive: Juli 2011
Richtig versichert bei Unwetter – Hausratversicherung und Gebäudeversicherung
Die Unwetter der vergangenen Tage und Wochen haben wieder eine Schneise der Verwüstung durch Deutschland gezogen. Überschwemmungen, umgestürzte Bäume, abgedeckte Dächer, eingedrückte Fenster oder demolierte Autos waren die Folge. Betroffene fragen sich: Was deckt meine Versicherung ab, welche Versicherungen sind generell sinnvoll?
Eine normale Hausratversicherung- oder Gebäudeversicherung kommt für Schäden durch Grundwasser, Hochwasser, Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau grundsätzlich nicht auf. Also sind die vollgelaufenen Keller in aller Regel nicht versichert. Nur dann, wenn der Versicherte eine Erweiterung des Versicherungsschutzes auf so genannte Elementarschäden vereinbart hat, ist in aller Regel Versicherungsschutz gegeben. Sturmschäden hingegen sind über die Hausrat- bzw. Wohngebäudeversicherung abgesichert, wenn der Sturm die Schadensursache bildet. Nach den Versicherungsbedingungen ist Sturm “eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8“.
Veröffentlicht unter Gebäudeversicherung, Hausratversicherung
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Der Mikrochip wird Pflicht
Jeder Tierhalter sollte spätestens jetzt sein Tier mit einem Mikrochip versehen lassen, wenn er demnächst zu einer Reise ins Ausland antreten möchte. Das rät der Bund Deutscher Tierfreunde. Nach einer achtjährigen Übergangsfrist tritt ab Juli die Mikrochip-Pflicht für Haustiere bei Reisen in der EU endgültig in Kraft. Tätowierungen reichen jetzt als Identifikation nicht mehr aus.
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Laut EU-Verordnung müssen ab dem Juli 2011 Hunde, Katzen und Frettchen bei Urlaubsreisen in die Länder der EU gechippt sein. Nach diesem Zeitpunkt endet die Übergangsregelung, die neben dem Chip für acht Jahre auch die Tätowierung als Kennzeichnungsmethode zugelassen hat. Jeder Tierhalter sollte deshalb sein Tier vor Reiseantritt chippen lassen.
Veröffentlicht unter Tipps - Hunde
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Wann die Kfz-Versicherung die Markenwerkstatt zahlen muss
Immer wieder sind Reparaturkosten nach Autounfällen ein beliebtes Streitobjekt zwischen Kfz-Versicherung und Geschädigten. Jetzt entschied das Landgericht Saarbrücken in einem Fall zu Gunsten eines Taxifahrers, dem die teurere Reparatur in einer Markenwerkstatt zusteht.
Wer schuldlos in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, ist nicht gezwungen, seinen einige Jahre alten Wagen in einer freien Werkstatt reparieren zu lassen. Das hat das Landgericht Saarbrücken entschieden. Die gegnerische Kfz-Versicherung muss die Kosten einer Markenwerkstatt erstatten. Im vorliegenden Fall hatte die gegnerische Versicherung verlangt, dass der Unfallgegner mit seinem noch nicht einmal drei Jahre alten Taxi eine freie Werkstatt aufsucht, weil das Fahrzeug bereits mehr als 200.000 Kilometer Laufleistung hatte.
Veröffentlicht unter KFZ Versicherung
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