Blitzschlag - Gebäudeversicherung
Der Begriff Blitzschlag sagt alles: In der Gebäudeversicherung besteht Versicherungsschutz, wenn durch
den Blitzschlag das Gebäude getroffen und beschädigt wird. Aber auch, wenn es nicht zum unmittelbaren Blitzeinschlag kommt,
kann durch die Gebäudeversicherung ein Schaden abgedeckt sein.
Informationen zur Gebäudeversicherung erhalten Sie hier:
http://www.vergleichen-und-sparen.de/wohngebaeudeversicherung.html
Ein Blitzeinschlag erfolgt meistens in den oberen Gebäudeteilen, da hier der Weg für den Blitz relativ kurz ist. Bei einem Einschlag im Dach ist in vielen Fällen ein Dachstuhlbrand die Folge. Kommt es zu einem Blitzeinschlag z. B. in der unmittelbaren Umgebung des Hauses, kann dafür auch die Gebäudeversicherung leisten. Das ist dann der Fall, wenn durch einen Blitzschlag ein Baum umstürzt und das Dach des versicherten Hauses trifft. Es ist dabei auch unerheblich, ob ein solcher Schaden vom eigenen Grundstück ausgeht. Auch der durch den Blitzschlag umgestürzte Baum vom Nachbargrundstück schließt die Leistung der Gebäudeversicherung nicht aus. Überspannungsschäden sind nur dann versichert, wenn der Blitz versicherte Sachen getroffen hat.
