In Deutschland leben etwa 155.000 blinde Menschen, davon geht ungefähr jeder hundertste mit einem Führhund durchs Leben. Zum Teil ersetzt der Blindenhund zeitweise vollständig den weißen Langstock, mit dem der blinde Mensch den vor ihm liegenden Weg ertastet, andere nehmen Langstock und Hund mit.
Der Blindenführhund führt seinen Menschen von einem Ort zum anderen, beispielsweise von dessen Wohnung zum Arbeitsplatz oder zu verschiedenen Geschäften. Ein blinder Mensch findet sich innerhalb der vertrauten Umgebung dann wieder allein zurecht und sein treuer Wegbegleiter hat frei.
Stellt sich die Frage warum nur jeder hundertste blinde Mensch einen so treuen Freund zur Seite hat, ist es doch für das alltägliche Leben eine optimale Lösung. Die Antwort auf diese Frage ist ganz einfach, denn nicht jeder Mensch mag Hunde oder möchte mit einem solchen sein Leben teilen. Oftmals sind allerdings auch Arbeitgeber oder Vermieter nicht mit einem Hund einverstanden.
Nach dem Sozialgesetzbuch sind Blindenführhunde anerkannte „Hilfsmittel“, die vom Arzt verschrieben werden können. Ist dies der Fall und ist eine Hundehaltung möglich, dann übernehmen die Krankenkassen in der Regel die Kosten. Somit braucht sich der Blinde keine Sorgen um die Kostenübernahme für einen Führhund zu machen. Die Kosten für eine solche Ausbildung sind für einen jungen Hund bis zum Ende der Ausbildung im Schnitt gut 15.000 €. Des Weiteren wird für die Versorgung eine monatliche Futtergeld-Pauschale gezahlt.
Anforderungen an den Hund:
Die Anforderungen an einen zukünftigen Blindenhund ergeben sich ganz einfach aus der Aufgabe. Der Hund muss körperlich kerngesund und darf nur von mittelgroßer Körperhöhe sein, damit er die Lage gut überschauen kann, aber auch nicht zu unhandlich für den zu Führenden wird.
Ein ganz wichtiger weiterer Anforderungspunkt ist der Charakter des Hundes. Blindenführhunde müssen wesensfest, gelassen, intelligent, aufmerksam, friedfertig und verträglich sein. Sie dürfen auf gar keinen Fall ängstlich oder unsicher sein.
Die Rasse spielt bei der Auswahl des Hundes keine so große Rolle. Früher war der Deutsche Schäferhunde zwar der klassische Führhund, aber in der heutigen Zeit werden zunehmend auch andere mittelgroße Rassen ausgebildet (z.B.: Labrador Retriever, Airedale Terrier, Mischlinge).
Anforderungen an den Menschen:
Aber nicht nur an den Hund werden Anforderungen gestellt, auch der blinde Halter muss gewisse Punkte erfüllen, damit das Verhältnis auf Dauer für beide Seiten gut ausgeht.
Der zukünftige Blindenhundhalter muss vor allem ein Tierfreund sein und zu einer echten Zusammenarbeit mit dem Tier bereit sein. Wer glaubt, dass es ausreichen würde dem Hund mit knappen Kommandos voranzuschicken, liegt gänzlich falsch.
Beide, Hund und Halter, müssen immer aufeinander abgestimmt sein, dabei ist es ganz wichtig, dass der Hund auch mal eine Verschnaufpause braucht. Freizeitstunden für den Hund sind ein Muss, im Dienst darf der Vierbeiner nicht mal sein Geschäft machen, am Baum schnüffeln oder das Bein heben. Deshalb ist es unabdingbar, dass der treue Diensthund ohne Geschirr und Leine laufen kann und sich so beim Freilauf von der konzentrierten Arbeit erholt, tobt oder einfach vor sich hindöst. Hierbei handelt es sich nicht um ein paar Minuten sondern um einige Stunden.
Der Blindenführhund führt seinen Menschen von einem Ort zum anderen, beispielsweise von dessen Wohnung zum Arbeitsplatz oder zu verschiedenen Geschäften. Ein blinder Mensch findet sich innerhalb der vertrauten Umgebung dann wieder allein zurecht und sein treuer Wegbegleiter hat frei.
Stellt sich die Frage warum nur jeder hundertste blinde Mensch einen so treuen Freund zur Seite hat, ist es doch für das alltägliche Leben eine optimale Lösung. Die Antwort auf diese Frage ist ganz einfach, denn nicht jeder Mensch mag Hunde oder möchte mit einem solchen sein Leben teilen. Oftmals sind allerdings auch Arbeitgeber oder Vermieter nicht mit einem Hund einverstanden.
Nach dem Sozialgesetzbuch sind Blindenführhunde anerkannte „Hilfsmittel“, die vom Arzt verschrieben werden können. Ist dies der Fall und ist eine Hundehaltung möglich, dann übernehmen die Krankenkassen in der Regel die Kosten. Somit braucht sich der Blinde keine Sorgen um die Kostenübernahme für einen Führhund zu machen. Die Kosten für eine solche Ausbildung sind für einen jungen Hund bis zum Ende der Ausbildung im Schnitt gut 15.000 €. Des Weiteren wird für die Versorgung eine monatliche Futtergeld-Pauschale gezahlt.
Anforderungen an den Hund:
Die Anforderungen an einen zukünftigen Blindenhund ergeben sich ganz einfach aus der Aufgabe. Der Hund muss körperlich kerngesund und darf nur von mittelgroßer Körperhöhe sein, damit er die Lage gut überschauen kann, aber auch nicht zu unhandlich für den zu Führenden wird.
Ein ganz wichtiger weiterer Anforderungspunkt ist der Charakter des Hundes. Blindenführhunde müssen wesensfest, gelassen, intelligent, aufmerksam, friedfertig und verträglich sein. Sie dürfen auf gar keinen Fall ängstlich oder unsicher sein.
Die Rasse spielt bei der Auswahl des Hundes keine so große Rolle. Früher war der Deutsche Schäferhunde zwar der klassische Führhund, aber in der heutigen Zeit werden zunehmend auch andere mittelgroße Rassen ausgebildet (z.B.: Labrador Retriever, Airedale Terrier, Mischlinge).
Anforderungen an den Menschen:
Aber nicht nur an den Hund werden Anforderungen gestellt, auch der blinde Halter muss gewisse Punkte erfüllen, damit das Verhältnis auf Dauer für beide Seiten gut ausgeht.
Der zukünftige Blindenhundhalter muss vor allem ein Tierfreund sein und zu einer echten Zusammenarbeit mit dem Tier bereit sein. Wer glaubt, dass es ausreichen würde dem Hund mit knappen Kommandos voranzuschicken, liegt gänzlich falsch.
Beide, Hund und Halter, müssen immer aufeinander abgestimmt sein, dabei ist es ganz wichtig, dass der Hund auch mal eine Verschnaufpause braucht. Freizeitstunden für den Hund sind ein Muss, im Dienst darf der Vierbeiner nicht mal sein Geschäft machen, am Baum schnüffeln oder das Bein heben. Deshalb ist es unabdingbar, dass der treue Diensthund ohne Geschirr und Leine laufen kann und sich so beim Freilauf von der konzentrierten Arbeit erholt, tobt oder einfach vor sich hindöst. Hierbei handelt es sich nicht um ein paar Minuten sondern um einige Stunden.