Bewegungs- und Schutzkosten - Gebäudeversicherung
In der Gebäudeversicherung gehören zu den versicherten Kosten die Aufwendungen, die entstehen, wenn zur Wiederherstellung einer versicherten Sache anderer Sachen bewegt oder verändert werden müssen.
Informationen zur Gebäudeversicherung erhalten Sie:
http://www.vergleichen-und-sparen.de/gebaeudeversicherung.html
Nach einem Leitungswasserschaden muss das gesamte Erdgeschoss eines Wohnhauses ausgeräumt werden, weil der Parkettboden ausgetauscht werden muss. Durch die Gebäudeversicherung wird das Ausräumen der Möbel übernommen. Diese sind zwar nicht versichert, müssen aber zur Wiederherstellung einer versicherten Sache, eben das Parkett, bewegt werden. Bewegungskosten werden auch dann übernommen, wenn nach einem Leistungswasserschaden die Wand in der Küche aufgebrochen werden muss und die Einbauküche vorher weichen muss.
Schutzkosten fallen z. B. dann an, wenn nach einem Sturmschaden das teilweise abgedeckte Dach provisorisch durch eine Fachfirma mit einer Schutzfolie abgedeckt wird, bis der Dachdecker die endgültige Reparatur durchführen kann.
Ähnlich wie bei den Aufräumungs- und Abbruchkosten werden diese in der gleitenden Neuwertversicherung auch über die Versicherungssumme hinaus erstattet.
