Betriebshaftpflicht für IT-Unternehmen
IT-Haftpflicht

Sie führen ein Unternehmen aus der IT-Branche? Dann sind Sie bei uns genau richtig - egal ob Freelancer oder Global Player. Denn gerade der IT-Bereich erfordert den bestmöglichen Schutz, um Ihre Risiken durch ungewöhnliche Umstände und Wettbewerbsdruck abzusichern

Die Betriebshaftpflicht für IT-Unternehmen – auch genannt IT-Haftpflicht

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem gesamten Leistungsspektrum eines IT- oder Telekommunikationsunternehmens (Personen-, Sach- und Vermögensschäden), wie zum Beispiel:

Der Versicherungsumfang lässt sich auch sehen – typisch in der Betriebshaftpflicht IT:

Schadenbeispiel

Der Versicherungsnehmer entwickelte für eine Versicherungsgesellschaft eine neue Abrechnungsfunktion. Trotz des simulierten Einsatzes wird eine Fehlkonfiguration übersehen.

Die Folge: den Kunden wird statt des Bruttobeitrags nur der Nettobeitrag in Rechnung gestellt.

Der Versicherer muss trotzdem die Versicherungssteuer an das Finanzamt abführen. Schaden ca. 380.000 Euro.

Voraussetzung für den Versicherungsschutz

  1. Der gesamte Jahresumsatz beträgt maximal 500.000 Euro
  2. Der Versicherungsnehmer hat keine laufende Hiscox NET It Police
  3. Der Versicherungsnehmer generiert keine direkten Umsätze nach oder Leistungen in USA/Kanada
  4. Der Versicherungsnehmer erbringt keine Beratungen oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit den im Folgenden genannten Tätigkeiten oder Einsatzbereichen:
    KFZ-Produktion/Konstruktion, Gepäckbeförderungssysteme für Flughäfen, Produktionssteuerung, Verkehrsleitsysteme, Sicherheitssysteme, eCommerce, Telekommunikation, Medizin- oder Labortechnik, Entertainment-Software (Spiele, Klingeltöne, Logos), Direct Marketing
  5. Der Versicherungsnehmer hat im versicherten Tätigkeitsbereich eine Lehre in einem anerkannten Ausbildungsberuf/akademische Ausbildung absolviert oder verfügt über mind. 3 Jahre Berufserfahrung im versicherten Tätigkeitsbereich
  6. Der Versicherungsnehmer erwirtschaftet höchstens 40 % seiner Umsätze durch von ihm beauftragte Subunternehmer
  7. Der Versicherungsnehmer ist im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit während der letzten 5 Jahre nicht in Anspruch genommen worden, noch sind dem Versicherungsnehmer oder mitversicherten Personen Umstände bekannt, die zu einem Schaden führen könnten

 

Sollte einer der o.g. Voraussetzungen nicht zutreffen, füllen Sie bitte den folgenen Fragebogen aus. Wir erstellen Ihnen ein persönliches Angebot:
> > > Fragebogen IT Berufshaftpflicht

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