Berufsunfähigkeits-Versicherung
Häufige Fragen
Was ist eine Berufsunfähigkeit?
Die Feststellung der Berufsunfähigkeit ist nicht ganz einfach. Nicht jeder, der krank ist, ist auch berufsunfähig. Gerade in diesem Bereich kann es oft zu Spannungen und Streitigkeiten zwischen dem Versicherten und der Versicherung kommen.
Allgemein kann man sagen, dass Sie berufsunfähig sind, wenn Sie den zur Zeit ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben können.
Darunter z.B. von Franke und Bromberg - FFF - (Höchstnote) oder von Morgen und Morgen - 5 Sterne - (Höchstnote).
So können Sie sicher sein, wirklich nur die besten Bedingungen zu erhalten und im Falle einer Berufsunfähigkeit nicht in die Röhre gucken zu müssen.
Unter den besten Gesellschaften gibt es aber grosse Beitragsunterschiede. Hier suchen wir das für Sie preisgünstige Angebot heraus.
Eine bessere Verlässlichkeit gibt es wohl kaum. Und wie wichtig eine vernünftige Gesellschaft mit einer guten Basis ist, sieht man aktuell bei der Pleite der Mannheimer-Versicherung.
Sofortrabatt
Aufgrund der langjährigen Erfahrung und der derzeitigen Gewinnausschüttung, wird der zu zahlende Beitrag direkt um die erwirtschafteten Gewinn gekürzt. Man nennt die unterschiedlichen Beiträge Brutto- und Nettobeitrag (hat nichts mit der Versicherungssteuer zu tun).
Da sich die Gewinnlage der Gesellschaften ändern kann, kann die Gesellschaft die Kürzung nicht für die gesamte Laufzeit garantieren. Sie können mal höher und mal niedriger ausfallen.
Schlusszahlung
Die Überschüsse werden verzinslich angesammelt und am Ende der Laufzeit ausgezahlt. Wie bei dem Sofortrabatt sind auch die prognostizierten Gewinne nicht für die gesamte Laufzeit garantiert.
Stellen Sie sich einmal vor, Sie haben kein Einkommen mehr - addieren Sie doch einfach einmal Ihre festen Kosten wie Miete, Kredite, Autokosten etc. zusammen. Dann noch etwas für Ihre Lebenshaltung. Sollten Sie keine weiteren Vorsorge getroffen haben, sind Sie so Ihrer zu wählenden Rente schon recht nah.
Ganz grob sollten Sie zumindest ca. 70 % Ihres derzeitigen Nettoeinkommens versichern. Die Höchstgrenze liegt stellt Ihr derzeitiges Nettoeinkommen dar.
Bei den von uns gewählten Versicherungen, gilt kein Verweisungsrecht. Der Versicherer prüft bei der Berufsunfähigkeit, ob Sie den zur Zeit ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben können. Sollte bei einer Versicherung das Verweisungsrecht nicht gestrichen sein, kann der Versicherer Sie auch auf einen anderen Beruf, der Ihrem bisherigen Standard und Einkommen entspricht verweisen und so die Rentenzahlung verweigern.
Dies kann Ihnen bei unseren Angeboten nicht passieren. Wenn Sie Ihren derzeitigen Beruf nicht mehr ausüben können, wird die Rente gezahlt - basta.
Im Gegensatz zu diesen Regelungen müssen Sie bei der gesetzlichen Rentenversicherung jetzt jede andere Arbeit annehmen, die Sie noch bewältigen können.
Studenten und Auszubildende erhalten in den ersten Jahren des Studiums oder der Ausbildung zudem statt der Berufsunfähigkeitsrente nur eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Gezahlt wird nur dann, wenn der Versicherte überhaupt nichts mehr arbeiten kann. Gegen Ende des Studium oder der Ausbildung erfolgt dann die Umwandlung in eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung.
Dieser Fragen-Antwortkatalog wird ständig erweitert…
Dabei sind wir auch auf Ihre Fragen angewiesen. Was ist Ihnen unklar, was möchten Sie noch wissen?
Sie haben noch Fragen? Rufen Sie uns an: Tel. (02041) 77 44 7 - 44 oder senden Sie uns eine Email an service@vergleichen-und-sparen.de
Wir sind für Sie da!
Allgemein kann man sagen, dass Sie berufsunfähig sind, wenn Sie den zur Zeit ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben können.
Welche Gesellschaft ist für mich richtig?
Derzeit bieten fast 120 Gesellschaften eine Berufsunfähigkeits-Versicherung an. Unabhängige Ratingunternehmen haben die Bedingungen der Gesellschaften verglichen. Wir bieten Ihnen nur die Gesellschaften an, die nur die Bestnoten erhalten haben.Darunter z.B. von Franke und Bromberg - FFF - (Höchstnote) oder von Morgen und Morgen - 5 Sterne - (Höchstnote).
So können Sie sicher sein, wirklich nur die besten Bedingungen zu erhalten und im Falle einer Berufsunfähigkeit nicht in die Röhre gucken zu müssen.
Unter den besten Gesellschaften gibt es aber grosse Beitragsunterschiede. Hier suchen wir das für Sie preisgünstige Angebot heraus.
Eine bessere Verlässlichkeit gibt es wohl kaum. Und wie wichtig eine vernünftige Gesellschaft mit einer guten Basis ist, sieht man aktuell bei der Pleite der Mannheimer-Versicherung.
Wie werden meine Beiträge angelegt bzw. erhalte ich Gewinnausschüttungen?
Es werden verschiedene Gewinnansammlungen unterschieden:Sofortrabatt
Aufgrund der langjährigen Erfahrung und der derzeitigen Gewinnausschüttung, wird der zu zahlende Beitrag direkt um die erwirtschafteten Gewinn gekürzt. Man nennt die unterschiedlichen Beiträge Brutto- und Nettobeitrag (hat nichts mit der Versicherungssteuer zu tun).
Da sich die Gewinnlage der Gesellschaften ändern kann, kann die Gesellschaft die Kürzung nicht für die gesamte Laufzeit garantieren. Sie können mal höher und mal niedriger ausfallen.
Schlusszahlung
Die Überschüsse werden verzinslich angesammelt und am Ende der Laufzeit ausgezahlt. Wie bei dem Sofortrabatt sind auch die prognostizierten Gewinne nicht für die gesamte Laufzeit garantiert.
Wie hoch sollte die von mir gewählte Rente sein?
Diese Frage wird uns sehr oft gestellt. Ja nach Ihrem Lebensstandard, Familienstand und Einkommen, kann die richtige Höhe variieren.Stellen Sie sich einmal vor, Sie haben kein Einkommen mehr - addieren Sie doch einfach einmal Ihre festen Kosten wie Miete, Kredite, Autokosten etc. zusammen. Dann noch etwas für Ihre Lebenshaltung. Sollten Sie keine weiteren Vorsorge getroffen haben, sind Sie so Ihrer zu wählenden Rente schon recht nah.
Ganz grob sollten Sie zumindest ca. 70 % Ihres derzeitigen Nettoeinkommens versichern. Die Höchstgrenze liegt stellt Ihr derzeitiges Nettoeinkommen dar.
Was bedeutet …
Verweisung?Bei den von uns gewählten Versicherungen, gilt kein Verweisungsrecht. Der Versicherer prüft bei der Berufsunfähigkeit, ob Sie den zur Zeit ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben können. Sollte bei einer Versicherung das Verweisungsrecht nicht gestrichen sein, kann der Versicherer Sie auch auf einen anderen Beruf, der Ihrem bisherigen Standard und Einkommen entspricht verweisen und so die Rentenzahlung verweigern.
Dies kann Ihnen bei unseren Angeboten nicht passieren. Wenn Sie Ihren derzeitigen Beruf nicht mehr ausüben können, wird die Rente gezahlt - basta.
Im Gegensatz zu diesen Regelungen müssen Sie bei der gesetzlichen Rentenversicherung jetzt jede andere Arbeit annehmen, die Sie noch bewältigen können.
Kann ich auch als Hausfrau oder Student eine BU-Versicherung abschließen?
Auch Personen ohne Einkommen haben bei Berufsunfähigkeit etwas zu verlieren. Allerdings versichern die meisten Gesellschaften diese Personen oftmals nur bis zu einer monatlichen Rente von 1.000 €.Studenten und Auszubildende erhalten in den ersten Jahren des Studiums oder der Ausbildung zudem statt der Berufsunfähigkeitsrente nur eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Gezahlt wird nur dann, wenn der Versicherte überhaupt nichts mehr arbeiten kann. Gegen Ende des Studium oder der Ausbildung erfolgt dann die Umwandlung in eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung.
Dieser Fragen-Antwortkatalog wird ständig erweitert…
Dabei sind wir auch auf Ihre Fragen angewiesen. Was ist Ihnen unklar, was möchten Sie noch wissen?
Sie haben noch Fragen? Rufen Sie uns an: Tel. (02041) 77 44 7 - 44 oder senden Sie uns eine Email an service@vergleichen-und-sparen.de
Wir sind für Sie da!
