Bauunfallversicherung - Bauhelferunfall
Absicherung für den Bauherrn, seine Familie und Bekannte, die in Nachbarschaftshilfe am Bau helfen.
Sie bauen Ihr eigenes Haus und Ihre Freunde und Bekannte helfen fleissig. Aber was ist, wenn dann mal was passiert? Wenn einer der Freunde plötzlich vom Dach fällt oder sich beim Sägen von Brettern ins Bein sägt?
Was kaum ein Bauherr weiß, die Freunde und Bekannte sind nicht über eine
Bauherrenhaftpflichtversicherung abgesichert, sondern über die gesetzliche Bau-Berufsgenossenschaft (BauBG). Dabei ist es unerheblich, ob die Bauhelfer bezahlt werden oder nicht.
Empfohlen wurde unser Angebot zur Bauunfallversicherung in Heft 8.2004 der Zeitschrift HAUS und GELD. Den Artikel (PDF-Datei) finden Sie hier:
Bauunfallversicherung der IAK in HAUS und GELD
Sie als Bauherr sind verpflichtet, alle Bauhelfer spätestens eine Woche nach Baubeginn bei der BAUBG anzumelden.
Bitte beachten Sie: Die BauBG wird über jedes Bauvorhaben informiert, weil die Bauämter die Bauanmeldungen weiterleiten. Die BauBG holt Eigenbaunachweise ein, die sie auf Plausibilität prüft. Sollten Sie die Bauhelfer nicht anmelden, droht ein Bussgeld. Für die geleisteten Stunden der Bauhelfer erhebt die BauBG je nach Ansässigkeit eine Beitragssatz je geleisteter Arbeitsstunde:
Beispiel:
| BauBG Hamburg | 2,09 Euro je Arbeitsstunde |
| BauBG Rheinland | 2,21 Euro je Arbeitsstunde |
| BauBG Südwest | 1,67 Euro je Arbeitsstunde |
Sollten die Bauhelfer zusammen weniger als 40 Stunden am Bau mithelfen, entfällt eine Beitragsberechnung völlig. Nicht über die BauBG versichert sind der Bauherr und seine Ehepartner.
Aber die Leistungen der Berufsgenossenschaft sind begrenzt! Und das Risiko eines Unfalls auf einer Baustelle ist sehr gross: Im Jahr 2002 ereigneten sich lt. Bau-Berufsgenossenschaft auf Deutschlands Baustellen ca. 171.000 Unfälle!
Schützen Sie sich und Ihre Freunde / Bekannte mit Hilfe einer Bauunfallversicherung. Die Beiträge finden Sie hier:
Beitrag Bauunfallversicherung
Denn: die Leistungen der Bau-Berufsgenossenschaft sind begrenzt! So werden z.B. im Falle einer Vollinvalidität keine Kapitalzahlungen geleistet (z.B. für Hausumbauten, behindertengerechtes Fahrzeug etc.)
Auch hier sollten Sie Ihre Bekannten und Freunde für den schlimmsten Fall mit einer Bauunfallversicherung absichern. Stellen Sie sich vor, einer Ihrer Freunde verletzt sich beim Helfen auf Ihrer Baustelle sehr schwer - die Verletzung könnten Sie nicht rückgängig machen, aber zumindest könnten Sie durch eine Bauunfallversicherung die finanziellen Folgen abmindern.
Hier unser Angebot für eine Bauunfallversicherung :
(die Beiträge fallen nur einmal an und gelten für die Dauer der Bauzeit, max. ein Jahr. Es müssen alle Bauhelfer versichert werden (der Bauherr und Ehegatte können sich NICHT versichern!) Namensnennung ist je nach Tarif nicht erforderlich)
| ON-Basis | ON-Standard | ON-Komfort | |
|---|---|---|---|
| Invaliditätssumme | 30.000 Euro | 40.000 Euro | 50.000 Euro |
| Todesfallsumme | 5.000 Euro | 5.000 Euro | 10.000 Euro |
| Krankenhaustagegeld | 10.00 Euro | 15.00 Euro | 20.00 Euro |
| Bergungskosten: | 16.000 Euro | 16.000 Euro | 16.000 Euro |
| Beitrag je Bauhelfer (incl. 19% Vers-Steuer) |
39,27 Euro | 52,66 Euro | 69,62 Euro |
| Mindestbeitrag | 130,90 Euro | 157,98 Euro | 208,85 Euro |
| Bedingungen | Bedingungen: hier klicken |
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| Antrag | Antrag: hier klicken |
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Tarife mit Namensnennung der Bauhelfer:
| MN-Basis | MN-Standard | MN-Komfort | |
|---|---|---|---|
| Invaliditätssumme | 30.000 Euro | 40.000 Euro | 50.000 Euro |
| Todesfallsumme | 5.000 Euro | 5.000 Euro | 10.000 Euro |
| Krankenhaustagegeld | 10.00 Euro | 15.00 Euro | 20.00 Euro |
| Bergungskosten: | 16.000 Euro | 16.000 Euro | 16.000 Euro |
| Beitrag je Bauhelfer (incl. 19% Vers-Steuer) |
26,18 Euro | 35,11 Euro | 46,41 Euro |
| Mindestbeitrag | 130,90 Euro | 130,90 Euro | 139,23 Euro |
| Bedingungen | Bedingungen: hier klicken |
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| Antrag | Antrag: hier klicken |
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Hier geht es zum Antrag:
Antrag Bauunfallversicherung
(Es müssen alle gleichzeitig am Bau tätigen Bauhelfer versichert werden)
Die o.g. Beiträge beinhalten bereits die gesetzliche Versicherungssteuer (19 %).
Sie können hier den Versicherungsschutz online beantragen:
Online-Antrag Bauunfallversicherung
Sie haben noch Fragen? Rufen Sie uns an: Tel. Tel. (02041) 77 44 7 - 55 oder senden Sie uns eine Email an geb@iakgmbh.de
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