Bauliche Trennung - Gebäudeversicherung
Eine bauliche Trennung von Wohngebäuden ist in der heutigen Zeit Standard. Für die Gebäudeversicherung
ist die bauliche Trennung von Bedeutung, hiervon ist abhängig, ob ein Risikozuschlag für ein
Gebäude vereinbart wird.
Informationen zur Gebäudeversicherung finden Sie hier:
http://www.vergleichen-und-sparen.de/wohngebaeudeversicherung.html
Eine ausreichende bauliche Trennung liegt vor, wenn eine Brandwand vorhanden ist, die entweder aus Mauerwerk (mind. 24 cm) oder tragendem Stahlbeton (mind. 14 cm dick) besteht.
Problem bei Altbauten oder bei einer Gebäudeanhäufung z. B. in einer Altstadt sind die fehlenden Brandmauern. Oftmals wurde in der Vergangenheit an ein bestehendes Haus ein weiteres Haus angebaut, wobei die bereits vorhandene Wand einfach mit genutzt wurde. Gerade im Dachbereich von Altbauten ergibt sich dadurch eine stark erhöhte Brandlast.
