Balkon - Gebäudeversicherung
Zu den Gebäudebestandteilen gehört der Balkon. Dieser ist fest mit dem Gebäude verbunden. Eine Trennung vom Gebäude ist in der Regel nur mit einer Zerstörung möglich.
Weitere Informationen zur Gebäudeversicherung erhalten Sie hier:
http://www.vergleichen-und-sparen.de/wohngebaeudeversicherung.html
Zum Versicherungsschutz der Gebäudeversicherung gehört auch die Verkleidung des Balkons, aber auch die vorhandenen Blumenkästen und die Pflanzen gehören zum versicherten Gebäudezubehör. Das betrifft aber nur den selbst genutzten Wohnraum. Bringt ein Mieter Blumenkästen oder Pflanzen an, so leistet im Schadensfall die Hausratversicherung des Mieters.
