Aufräumungs- und Abbruchkosten - Gebäudeversicherung
Zu den versicherten Kosten im Rahmen der Gebäudeversicherung gehören die Aufräumungs- und Abbruchkosten. Nicht selten müssen diese bei einem größeren Schadensereignis geltend gemacht werden.
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Wird durch Sturm eine Garage durch einen entwurzelten Baum zerstört, so übernimmt die Gebäudeversicherung die Aufräumungskosten für die Trümmer der Garage. Hingegen sind die Kosten für die Beseitigung des Baumes nicht automatisch versichert. Das kann über die Zusatzklausel 7363 erfolgen.
Muss nach einem Brand ein Teil des Gebäudes abgebrochen werden, so werden die Kosten von der Gebäudeversicherung übernommen. Selbst kontaminierter Brandschutz wird auf Kosten der Gebäudeversicherung entsorgt. Sickert verschmutztes Löschwasser in das Erdreich, sind diese Kosten nicht mitversichert. Das lässt sich nur über die Zusatzklausel 7362 einschließen.
