Antennenanlagen - Gebäudeversicherung
Die Antennenanlage gehört zum Zubehör zur Zweckbestimmung des Gebäudes.
Informationen zur Gebäudeversicherung erhalten Sie hier:
http://www.vergleichen-und-sparen.de/gebaeudeversicherung.html
Wenn eine Hausrat- und eine Gebäudeversicherung vorhanden sind, so erfolgt eine Schadensregulierung in der Sturmversicherung bis zu einem Wert von 1.000 Euro durch die Gebäudeversicherung. Darüber hinaus teilen sich dann die Hausratversicherung und die Gebäudeversicherung den Schaden. Dieses geschieht nach einer Vereinbarung durch den Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft.
