Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges - Gebäudeversicherung
Der Anprall eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung gehört zu den versicherten Gefahren im Rahmen der Gebäudeversicherung. Kommt es durch einen solchen Vorfall zu einem Gebäudeschaden, besteht Versicherungsschutz.
Aktuelle Informationen zur Gebäudeversicherung finden Sie hier:
http://www.vergleichen-und-sparen.de/wohngebaeudeversicherung.html
Beim Anflug auf den Flughafen verliert ein Flugzeug ein Rad vom Fahrgestell. Das Rad durchschlägt das Dach eines Hauses. Durch die Gebäudeversicherung ist der Schaden am Dach versichert, kommt es zu Schäden z. B. an der Einrichtung, leistet die Hausratversicherung.
Wenn beim Überflug über Wohngebiet ein Flugzeug den gefrorenen Inhalt aus der Bordtoilette verliert, ist das ebenfalls innerhalb der Gebäudeversicherung abgedeckt. Erfolgt in unmittelbarer Nähe des Hauses der Absturz eines Hubschraubers, übernimmt die Gebäudeversicherung die Schäden, die durch umherwirbelnde Teile verursacht werden, z. B. wenn ein Rotorblatt im Dach einschlägt.
Auch Brandrauch durch verbrennendes Kerosin kann zu einem schweren Gebäudeschaden führen, etwa wenn die Verschmutzung in und am Gebäude so stark ist, dass das Haus unbewohnbar ist.
