Absetzbar - Gebäudeversicherung
Immer wieder kommt die Frage auf: Kann ich die Ausgaben zur Gebäudeversicherung von der Einkommenssteuer absetzen?
Ja nach Nutzung des Gebäudes: Eigennutzung oder Vermietung ist die Antwort unterschiedlich. Die Ausgaben zur Gebäudeversicherung für das selbstgenutzte Einfamilienhaus sind nicht von der Steuer absetzbar. Der Staat fördert nur Ausgaben für die Sicherung der eigenen Person durch die Absetzung bei der Einkommenssteuer. Hintergrund ist, dass der Allgemeinheit zum Teil erhebliche Kosten entstehen würden. Außerdem fördert der Staat die Beiträge, die der Vorsorge dienen. Daher werden Ausgaben in dieser Richtung vom Staat durch eine entsprechende Steuerkürzung unterstützt.
Bei den Ausgaben zur Wohngebäudeversicherung oder auch Hausratversicherung ist aber nur das eigene Vermögen betroffen. Sollte diese Versicherung nicht vorhanden sein und es tritt ein Schaden ein, wird mein eigenes Vermögen (sprich z.B. mein Wohnhaus) vernichtet. Daher können Beiträge zur Sachversicherung und auch zur Rechtsschutzversicherung nicht abgesetzt werden
Wenn Sie aber ein Haus vermieten, können Sie die Ausgaben für die Gebäudeversicherung als Betriebsausgaben zur Vermietung und Verpachtung geltend machen. Hier müssen Sie jedoch auch die Einnahmen aus der Vermietung gegenrechnen.
Folgende Versicherungen können Sie von der Steuer absetzen:
- Haftpflichtversicherung: Privathaftpflicht, Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, Gewässerschadenhaftpflicht
- Krankenversicherung
- Lebens- oder Rentenversicherung
- Unfallversicherung
Die Höchstgrenze der Absetzbarkeit beträgt jedoch 1.900 Euro. Seit der Einführung des Bürgerentlastungsgesetzes im Jahr 2010 können die Beiträge zur Krankenversicherung zusätzlich voll abgesetzt werden. Somit ist der Betrag, der vom Finanzamt anerkannt wird, gegenüber 2009 deutlich gestiegen. Früher lag der Höchstbetrag bei 1.500 Euro incl. Krankenversicherung. Somit fielen die Beiträge zu den sonstigen Versicherungen schnell unter den Tisch, da der Höchstbetrag schon durch die Krankenversicherung ausgeschöpft war.
Ralf Becker, Januar 2012
