Ableitungsrohre - Gebäudeversicherung
In der Gebäudeversicherung besteht Versicherungsschutz für Frost- und Bruchschäden für alle im Gebäude liegenden Zu- und Ableitungsrohre. Außerhalb des Gebäudes sind in der Regel Zuleitungs- und Heizungsrohre versichert, die der Versorgung des Gebäudes dienen. Für alle anderen Ableitungsrohre muss eine separate Zusatzklausel vereinbart werden.
Allgemeine Informationen zur Gebäudeversicherung erhalten Sie hier:
http://www.vergleichen-und-sparen.de/gebaeudeversicherung.html
Durch die Zusatzklausel 7260 - 7623 können auch die folgenden Zu- und Ableitungsrohre versichert werden:
- 7260: Zuleitungsrohre auf dem Versicherungsgrundstück, die der Versorgung nicht versicherter Gebäudeteile dienen
- 7261: Zuleitungsrohre auf dem Versicherungsgrundstück, die der Versorgung versicherter Gebäudeteile dienen
- 7262: Ableitungsrohre auf dem Versicherungsgrundstück, soweit sie der Entsorgung versicherter Gebäude dienen
- 7263: Ableitungsrohre außerhalb des Versicherungsgrundstücks, soweit sie der Entsorgung versicherter Gebäude dienen
Da es sich hier um eine Risikoerweiterung im Rahmen der Gebäudeversicherung handelt, wird für den Einschluss dieser Zusatzklauseln auch ein Mehrbeitrag oder ein Aufschlag fällig.
